Anbauvereinigung finden: CSC-Finder nach Bundesland

Deutschlandkarte mit markierten Bundesländern als Symbol für die Suche nach einer Anbauvereinigung in der Nähe
Welche Behörde ist zuständig und wo läuft das Erlaubnisverfahren am besten? Das hängt stark vom Bundesland ab.
Kurz erklärt

Eine Anbauvereinigung (umgangssprachlich Cannabis Social Club) ist ein nicht-kommerzieller Verein, der seit dem 1. Juli 2024 Cannabis gemeinschaftlich anbaut und nur an Mitglieder abgibt. Wer einen Club finden oder gründen möchte, muss wissen, welche Behörde im eigenen Bundesland zuständig ist – denn die Erlaubnis wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Bundesweit waren bis Mitte 2026 rund 866 Anträge gestellt und etwa 430 genehmigt.[3] Unser Finder zeigt dir pro Bundesland die zuständige Stelle, den offiziellen Link und den aktuellen Stand.

Anbauvereinigung finden: Worum geht es?

Seit der Teil-Legalisierung gibt es in Deutschland einen legalen, gemeinschaftlichen Weg zu Cannabis: die Anbauvereinigung. Viele kennen sie unter dem Namen Cannabis Social Club (kurz CSC). Rechtlich ist das ein eingetragener Verein, der gemeinschaftlich anbaut und die Ernte nur an seine Mitglieder weitergibt – ohne Gewinn, ohne Verkauf an Fremde, ohne Werbung.[1]

Die spannende Frage für viele lautet: „Gibt es einen CSC in meiner Nähe – und wo beantrage ich überhaupt eine Erlaubnis?“ Die Antwort beginnt fast immer bei der zuständigen Landesbehörde. Denn jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Stelle benannt, die Erlaubnisse erteilt und die Vereine überwacht. Und genau hier zeigen sich große Unterschiede – von offenen, zügigen Verfahren bis hin zu sehr restriktiver Praxis. Den rechtlichen Rahmen erklären wir ausführlich im Überblick zum Cannabis Social Club sowie zum Cannabis-Gesetz 2024.

Anbauvereinigungs-Finder nach Bundesland

Wähle dein Bundesland und sieh die zuständige Behörde, den Stand des Erlaubnisverfahrens und die wichtigsten Regeln auf einen Blick.

Bundesland wählen
So geht’s: Tippe oben auf dein Bundesland. Du bekommst dann die zuständige Erlaubnisbehörde mit offiziellem Link, den aktuellen Verfahrens-Status sowie Antrags- und Genehmigungszahlen angezeigt – plus die bundesweit geltenden Regeln einer Anbauvereinigung.
Bundesweit gültige Regeln einer Anbauvereinigung
Mitglieder
max. 500
je Verein · 18+ · Wohnsitz in Deutschland
Abgabe / Tag
25 g
je Mitglied
Abgabe / Monat
50 g
je Mitglied (18–21 J.: 30 g)
18–21 Jahre
max. 10 %
THC-Obergrenze
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ist rein redaktionell und nennt bewusst keine einzelnen Vereinsnamen oder Adressen – das Werbeverbot nach § 6 KCanG untersagt die Bewerbung einzelner Anbauvereinigungen. Antrags- und Genehmigungszahlen stammen aus der monatlichen Erhebung des Bundesverbands der Cannabis-Anbauvereinigungen (BCAv) und ändern sich laufend (Stand siehe oben). Keine Rechtsberatung. Du kennst eine offizielle Behörden-Aktualisierung? Schreib uns an [email protected].

Was ist eine Anbauvereinigung – und was nicht?

Eine Anbauvereinigung ist ein nicht-kommerzieller Verein, meist als eingetragener Verein (e.V.). Die Mitglieder bauen gemeinsam Cannabis an und teilen die Ernte. Es ist kein Coffeeshop und keine Verkaufsstelle. Niemand „kauft“ dort im klassischen Sinn; die Mitglieder tragen die Anbaukosten über ihre Beiträge.

Wichtig ist die Abgrenzung zu den anderen legalen Wegen:

  • Eigenanbau zuhause: bis zu drei Pflanzen pro erwachsener Person – ganz ohne Verein. Wie das geht, steht im Artikel zum legalen Eigenanbau.
  • Anbauvereinigung: gemeinschaftlicher Anbau im Verein mit behördlicher Erlaubnis.
  • Medizinisches Cannabis: ein eigener Weg über Arzt und Apotheke, mit ganz anderen Regeln.

Diese drei Wege sind streng getrennt. Eine Anbauvereinigung darf weder an Nicht-Mitglieder abgeben noch mit Cannabis handeln.

Rechtsgrundlage: Das Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Die rechtliche Basis ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG), in Kraft seit dem 1. April 2024.[1] Anbauvereinigungen dürfen seit dem 1. Juli 2024 eine Erlaubnis beantragen. Die wichtigsten Eckpunkte fasst auch das Bundesgesundheitsministerium zusammen.[2]

Anbauvereinigung auf einen Blick

MerkmalRegel
Erlaubt seit1. Juli 2024 (Antrag möglich)
Rechtsformnicht-kommerzieller Verein
Mitgliederhöchstens 500 pro Verein
Mindestalter18 Jahre, Wohnsitz in Deutschland
Abgabe pro Tagbis zu 25 Gramm je Mitglied
Abgabe pro Monatbis zu 50 Gramm je Mitglied
18- bis 21-Jährigehöchstens 30 Gramm/Monat, THC bis 10 %
Werbungverboten (§ 6 KCanG)
Abgabe an Nicht-Mitgliederverboten
Konsum auf dem Vereinsgeländeverboten

So findest du die richtige Stelle in deinem Bundesland

Es gibt keine bundesweite „Club-Liste“ einer zentralen Behörde, in der jeder genehmigte Verein öffentlich verzeichnet ist. Der zuverlässigste Einstieg führt deshalb über die zuständige Landesbehörde. Nutze dafür den Finder oben und gehe in drei Schritten vor:

1. Bundesland auswählen

Tippe im Finder auf dein Bundesland. Du siehst sofort, welche Behörde die Erlaubnisse erteilt und überwacht – das reicht von Landesämtern für Gesundheit über Regierungspräsidien und Bezirksregierungen bis zur Landwirtschaftskammer.

2. Offiziellen Link öffnen

Über den hinterlegten Link kommst du direkt auf die offizielle Informationsseite der Behörde. Dort findest du Merkblätter, Antragsformulare und – soweit das Land sie veröffentlicht – Hinweise zum Verfahren.

3. Status und Zahlen einordnen

Der Finder zeigt dir außerdem, wie viele Anträge gestellt und wie viele genehmigt wurden, samt Genehmigungsquote und Stand. So erkennst du auf einen Blick, ob in deinem Land eher offen oder eher restriktiv entschieden wird.

Wer einen bestehenden Verein in der Nähe suchen will, fragt am besten direkt bei der genannten Behörde nach oder informiert sich bei seriösen Verbänden wie dem BCAv oder dem Deutschen Hanfverband. HERBANIKA selbst nennt aus rechtlichen Gründen keine einzelnen Vereine.

Mitglied werden: Voraussetzungen und Ablauf

Hast du einen Verein gefunden, gelten für die Mitgliedschaft klare Regeln:

  • Du musst volljährig sein und deinen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Die Mitgliedschaft muss mindestens drei Monate dauern.
  • Du darfst nur in einem einzigen Verein Mitglied sein – Mehrfachmitgliedschaften sind verboten.[1]
  • Die Ernte wird in neutraler Verpackung mit einem Infozettel zu Sorte und Wirkstoffgehalt abgegeben.

Wie viel ein Mitglied erhält, ist klar gedeckelt: höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren gilt ein niedrigeres Limit von 30 Gramm pro Monat sowie eine THC-Obergrenze von 10 Prozent. Die Grafik zeigt die Höchstmengen im Vergleich.

Höchstmengen pro Mitglied

Abgabe-Höchstmengenpro Tag25 gpro Monat (ab 21)50 gpro Monat (18–21)30 gFür 18–21-Jährige zusätzlich THC bis max. 10 % · Stand: Juni 2026herbanika.de

Abbildung 1: Die monatlichen und täglichen Höchstmengen je Mitglied.

Regionale Unterschiede: Wo läuft es offen, wo restriktiv?

Die wichtigste Erkenntnis für die Praxis: Die Erlaubnis ist kein Selbstläufer und wird in den 16 Bundesländern höchst unterschiedlich gehandhabt.[4] Wer in Niedersachsen gründen will, hat deutlich bessere Chancen als ein Verein in Bayern oder im Saarland.

  • Eher offen / zügig: Niedersachsen, Hamburg, Brandenburg, Sachsen und Bremen melden hohe Genehmigungsquoten und vergleichsweise schnelle Verfahren.
  • Mittelfeld: Nordrhein-Westfalen (die meisten Anträge bundesweit), Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bearbeiten moderat.
  • Eher restriktiv: Bayern, das Saarland, Berlin und Baden-Württemberg genehmigen anteilig deutlich weniger Anträge; einzelne Länder haben zudem eine Obergrenze für die Zahl der Vereine angekündigt.

Aktuelle Zahlen pro Land liest du direkt im Finder oben. Sie stammen aus der monatlichen BCAv-Erhebung bei den Erlaubnisbehörden und ändern sich laufend.[3]

Strenge Regeln und Auflagen für die Vereine

Damit ein Verein überhaupt arbeiten darf, braucht er die behördliche Erlaubnis. Mit ihr sind zahlreiche Pflichten verbunden:

  • Mindestabstand des Geländes zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen.
  • Striktes Werbe- und Sponsoringverbot (§ 6 KCanG) – ein Club darf nicht öffentlich für sich oder für Cannabis werben.
  • Benennung einer Person für Suchtprävention und Jugendschutz.
  • Genaue Buchführung über Anbau, Bestände und Abgabe.
  • Kein Konsum direkt auf dem Vereinsgelände.

Wegen dieses Werbeverbots darf auch ein Magazin wie HERBANIKA keinen einzelnen Verein bewerben. Dieser Artikel und der Finder erklären die Regeln und Zuständigkeiten daher rein redaktionell und neutral.

Eine Anbauvereinigung in deiner Nähe finden

Wer einem Cannabis Club beitreten möchte, muss zuerst eine passende Anbauvereinigung finden. Seit der Legalisierung gibt es immer mehr Cannabis Social Clubs in Deutschland – kurz CSCs. Am schnellsten gelingt das CSC finden über Online-Verzeichnisse und einen CSC Finder, der genehmigte social clubs in deiner Nähe auf einer Karte anzeigt. So findest du einen CSC in deiner Nähe, ohne lange suchen zu müssen. Auch viele Vereine selbst werben mit ihrem Standort, sodass sich die besten Cannabis Social Clubs der Region rasch vergleichen lassen.

Worauf solltest du achten? Seriös ist ein Verein nur, wenn er als Social Club e.V. eingetragen und behördlich genehmigt ist und auf die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Jugendschutz, Mengengrenzen) achtet. Die Zahl der Clubs in Deutschland wächst 2025 weiter, regional aber sehr unterschiedlich – in Großstädten gibt es oft mehrere zur Auswahl, auf dem Land manchmal keinen. Findest du keinen passenden Verein, kannst du selbst legal anbauen oder dich als Vorstandsmitglied an einer Neugründung beteiligen.

Häufige Fragen zur Anbauvereinigung

Gibt es einen CSC-Finder?

Ja, mehrere Online-Verzeichnisse und Karten-Tools listen Cannabis Social Clubs in Deutschland und zeigen Clubs in deiner Nähe an.

Woran erkenne ich einen seriösen Cannabis Club?

An der Eintragung als e. V., der behördlichen Genehmigung und der konsequenten Einhaltung der Vorgaben zu Jugendschutz und Mengengrenzen.

Was, wenn es in meiner Nähe keinen Club gibt?

Dann kannst du im gesetzlichen Rahmen selbst anbauen oder dich an der Gründung eines neuen Vereins beteiligen.

Wie finde ich eine Anbauvereinigung in meiner Nähe?

Es gibt keine zentrale Bundesliste. Der sicherste Einstieg ist die zuständige Landesbehörde – wähle dein Bundesland im Finder oben und öffne deren offizielle Seite. Verbände wie der BCAv können ergänzend weiterhelfen.

Welche Behörde ist für Cannabis Social Clubs zuständig?

Das hängt vom Bundesland ab: mal ein Landesamt für Gesundheit, mal ein Regierungspräsidium oder eine Bezirksregierung, in Niedersachsen die Landwirtschaftskammer. Die jeweils zuständige Stelle samt Link zeigt der Finder.

In welchem Bundesland bekomme ich am ehesten eine Erlaubnis?

Niedersachsen, Hamburg, Brandenburg und Sachsen gelten als eher offen mit hohen Genehmigungsquoten. Bayern, das Saarland, Berlin und Baden-Württemberg sind anteilig restriktiver.

Wie viele Anbauvereinigungen gibt es in Deutschland?

Bis Mitte 2026 wurden rund 866 Anträge gestellt und etwa 430 genehmigt (BCAv-Erhebung). Die Zahl wächst und unterscheidet sich stark je Bundesland.

Kann ich einen Club einfach besuchen wie einen Coffeeshop?

Nein. Eine Anbauvereinigung ist ein Verein, keine Verkaufsstelle. Cannabis gibt es nur für Mitglieder, und der Konsum auf dem Gelände ist verboten.

Wie werde ich Mitglied?

Du musst volljährig sein und deinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Mitgliedschaft dauert mindestens drei Monate, und du darfst nur in einem Verein Mitglied sein.

Wie viel Cannabis bekomme ich im Verein?

Höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Für 18- bis 21-Jährige sind es höchstens 30 Gramm pro Monat bei einer THC-Obergrenze von 10 Prozent.

Nennt HERBANIKA konkrete Vereinsnamen oder Adressen?

Nein. Das Werbeverbot nach § 6 KCanG untersagt die Bewerbung einzelner Anbauvereinigungen. Wir verweisen ausschließlich auf offizielle Behörden und neutrale Verbände.

Referenzen und Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz (KCanG), in Kraft seit 1. April 2024. gesetze-im-internet.de a b c
  2. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Das Cannabisgesetz – Fragen und Antworten.“ bundesgesundheitsministerium.de
  3. Bundesverband der Cannabis-Anbauvereinigungen (BCAv): „Antrags- und Genehmigungszahlen“ (monatliche Erhebung, Stand Mai/Juni 2026). anbauverband.de a b
  4. Deutscher Hanfverband (DHV): „Anbauvereinigungen – alle zuständigen Behörden in den Ländern benannt.“ hanfverband.de

Redaktioneller Informationsbeitrag für Erwachsene (18+). Keine Konsumaufforderung, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Stand bei Veröffentlichung; Gesetze und Studienlage können sich ändern.

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Kommentare werden vor der Freischaltung redaktionell geprüft. Mit dem Absenden stimmst du der Speicherung von Name & Kommentar gemäß unserer Datenschutzerklärung zu. Keine Konsumaufforderung, keine Bezugsquellen, keine medizinische Beratung – solche Kommentare werden nicht freigeschaltet.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.