
Eine Anbauvereinigung (Cannabis Social Club) gründet man als eingetragenen Verein und braucht eine behördliche Erlaubnis. Voraussetzungen sind unter anderem: Sitz und Anbau in Deutschland, höchstens 500 Mitglieder, zuverlässige Vorstände, ein Jugendschutz- und Präventionskonzept, ein Sicherheitskonzept und ein Mindestabstand zu Schulen. Gewinn ist verboten. Die Erlaubnis ist befristet und wird kontrolliert.[1]
Vom Verein zur Anbauerlaubnis
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Anbauvereinigungen Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben. Wie das aus Sicht der Mitglieder funktioniert, erklärt unser Artikel zu den Cannabis Social Clubs. Hier geht es um die Gründung.
Wichtig: Eine Anbauvereinigung ist kein Geschäft. Sie arbeitet nicht-kommerziell. Die Gründung ist mit Aufwand und strengen Auflagen verbunden. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Voraussetzungen auf einen Blick
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Rechtsform | eingetragener, nicht-kommerzieller Verein |
| Erlaubnis | behördliche Genehmigung nötig |
| Mitglieder | höchstens 500 |
| Sitz & Anbau | in Deutschland |
| Vorstand | Zuverlässigkeit erforderlich |
| Konzepte | Jugendschutz, Prävention, Sicherheit |
| Abstand | Mindestabstand zu Schulen & Co. |
| Geltungsdauer | befristet, mit Kontrollen |
Der Weg zur Gründung
Die Gründung läuft in mehreren Schritten. Die Grafik zeigt den groben Ablauf.
Schritte zur Anbauvereinigung
Abbildung 1: Ohne Genehmigung kein Anbau – die Reihenfolge ist entscheidend.
Pflichten nach der Gründung
Mit der Erlaubnis kommen dauerhafte Pflichten: genaue Buchführung über Anbau, Bestände und Abgabe, ein benannter Jugendschutz- und Präventionsbeauftragter, neutrale Verpackung mit Infozettel und das strikte Werbeverbot. Auch deshalb darf ein Magazin wie HERBANIKA keinen einzelnen Verein bewerben. Mehr zum Rahmen steht im Artikel zum Cannabis-Gesetz 2024.
Einen Cannabis Social Club gründen: Schritt für Schritt
Wer einen Cannabis Social Club gründen möchte (Fachbegriff: Anbauvereinigung, kurz CSC), durchläuft ein klar geregeltes Verfahren. Der erste Schritt der Gründung eines Cannabis Social Clubs ist die Vereinsgründung: Man braucht mindestens sieben volljährige Gründungsmitglieder, eine Satzung und die Eintragung ins Vereinsregister – denn nur eingetragene Vereine (e. V.) dürfen einen Cannabis Club betreiben. Die Satzung muss den Umgang mit Cannabis regeln, den gemeinnützigen, nicht-kommerziellen Zweck festschreiben und Jugendschutz sowie Prävention verankern.
Nach der Vereinsgründung folgt der wichtigste Schritt: die behördliche Erlaubnis. Bei der zuständige Behörde des Bundeslandes beantragt der Verein die Lizenz, Cannabis anzubauen und an Mitglieder abzugeben. Erst mit dieser Genehmigung ist der gemeinschaftliche Anbau und Abgabe von Cannabis legal. Der Verein muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden – etwa die Mengengrenzen: Pro Mitglied dürfen höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgegeben werden, und niemand darf mehr als 25 Gramm mit sich führen. So wird der Anbau von Cannabis für den Eigenkonsum der Mitglieder organisiert, während die kommerzielle Weitergabe von Cannabis verboten bleibt.
Laufende Pflichten im Vereinsbetrieb
Ist der eigene Cannabis Social Club einmal genehmigt, beginnt die laufende Verantwortung. Der Verein organisiert den gemeinschaftlichen Anbau, dokumentiert jede Menge Cannabis und kontrolliert die Abgabe von Cannabis streng nach Mitgliederausweis. Wer den Konsum von Cannabis ermöglichen will, muss zugleich rechtlich sauber arbeiten: Buchführung, Jugendschutzbeauftragter, Suchtprävention und regelmäßige Meldungen an die Behörde gehören dazu. Das angebaute Cannabis legal zu halten heißt auch, das angebauten Cannabis sicher und diebstahlgeschützt zu lagern. So entstehen seriöse Cannabis Clubs in Deutschland, die Cannabis für den Eigenkonsum bzw. Cannabis zu Genusszwecken bereitstellen – streng reguliert und ohne Gewinnabsicht.
Voraussetzungen und Mitgliedschaft
Um einen eigenen Cannabis Social Club zu gründen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Alle Mitglieder müssen volljährig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Erst wenn der Verein im Vereinsregister eingetragen ist und die Behörde grünes Licht gibt, darf er gemeinschaftlich Cannabis anbauen. Der so legal organisierte Anbau von Cannabis dient ausschließlich dem Zugang zu Cannabis für die eigenen Mitglieder – ein Verkauf an Außenstehende ist tabu. Schon heute gibt es bereits Cannabis Social Clubs, die zeigen, wie ein Cannabis Social Club als Verein funktioniert.
Bei der Abgabe gelten feste Grenzen in Cannabis in Gramm: Mitglieder dürfen pro Monat höchstens 50 Gramm Cannabis erhalten, junge Erwachsene unter 21 Jahre nur 30 Gramm mit reduziertem THC-Gehalt. In der Öffentlichkeit darf niemand mehr als 25 Gramm Cannabis bei sich tragen. Diese Regeln zum Besitz von Cannabis und zur Produktion von Cannabis stellen sicher, dass der gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis sauber bleibt. Wer also einen CSC gründen und Cannabis an Mitglieder abgeben will, übernimmt Verantwortung für den korrekten Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial – vom Samen bis zur Blüte beim Anbau von Cannabis.
Der Grundgedanke hinter den sogenannten Cannabis Social Clubs ist ein verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis: Statt Schwarzmarkt erhalten die Mitglieder einen kontrollierten Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial für den Eigenbedarf. Wer selbst nicht Cannabis anbauen möchte, kann als Mitglied eines Cannabis-Vereins legal Cannabis erhalten – im Rahmen der erlaubten Mengen Cannabis in Gramm. Anders als beim privaten Eigenanbau von Cannabis übernimmt der Club die Gründung des Cannabis Social Clubs vorausgesetzt, die Produktion von Cannabis gemeinschaftlich. Den Vertrieb von Cannabis mit Gewinn schließt das Gesetz dabei klar aus: Es geht ausschließlich um Anbau und Konsum von Cannabis ohne kommerzielles Interesse. So versorgen sich Mitglieder mit Cannabis aus legaler Quelle, und niemand zahlt einen Aufschlag pro Gramm Cannabis über die reinen Kosten hinaus. Einen eigenen Cannabis Social Club gründen heißt also vor allem: Verantwortung organisieren.
Häufige Fragen zur Gründung
Wie gründet man einen Cannabis Social Club?
Man gründet zunächst einen eingetragenen Verein (mind. sieben volljährige Mitglieder, Satzung, Eintragung ins Vereinsregister) und beantragt dann bei der zuständigen Behörde die Anbau- und Abgabeerlaubnis.
Wie viele Mitglieder braucht man zur Vereinsgründung?
Für die Eintragung als e. V. sind mindestens sieben Gründungsmitglieder nötig. Eine Anbauvereinigung darf später höchstens 500 Mitglieder haben.
Wer erteilt die Erlaubnis?
Die jeweils zuständige Behörde des Bundeslandes. Sie prüft Satzung, Jugendschutz, Sicherheitskonzept und die Eignung der Verantwortlichen.
Wie viel Cannabis darf abgegeben werden?
Höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat je Mitglied; für 18- bis 21-Jährige gilt eine niedrigere Grenze mit THC-Obergrenze.
Welche Rechtsform braucht ein Cannabis Social Club?
Einen eingetragenen, nicht-kommerziellen Verein.
Brauche ich eine Genehmigung?
Ja. Ohne behördliche Erlaubnis darf nicht angebaut oder abgegeben werden.[1]
Wie viele Mitglieder sind erlaubt?
Höchstens 500 pro Verein.
Welche Konzepte muss ich vorlegen?
Unter anderem ein Jugendschutz-, Präventions- und Sicherheitskonzept.
Darf der Verein Gewinn machen?
Nein. Anbauvereinigungen arbeiten ausdrücklich nicht-kommerziell.
Gilt die Erlaubnis dauerhaft?
Nein, sie ist befristet und wird behördlich kontrolliert.
Darf der Club werben?
Nein. Für Anbauvereinigungen gilt ein striktes Werbe- und Sponsoringverbot.
Referenzen und Quellen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG), in Kraft seit 1. April 2024 (verkündet als Teil des CanG, BGBl. 2024 I Nr. 109). gesetze-im-internet.de ↩ a b
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Das Cannabisgesetz – Fragen und Antworten.“ bundesgesundheitsministerium.de
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